Sie sind hier: Blickpunkt Barmen arrow Barmen arrow Finanzamt Wuppertal-Barmen - Lohnsteuererklärung 2009
Freitag, 28. Mai 2010

Finanzamt Wuppertal-Barmen - Lohnsteuererklärung 2009

 Die Frage, bis wann man eigentlich die Lohnsteuererklärung abgeben muss, ist fast schon religiös angehaucht. Die Beamten des Finanzamtes in Wuppertal-Barmen scharren in diesen Tagen schon mit den Hufen. Denn derzeit trudeln auf den letzen Drücker bestimmt noch zahlreiche Lohnsteuererklärungen ein.





Bis wann muss man eigentlich
die Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben?


Einfach ausgedrückt:


Die Einkommenssteuererklärung muss von jedem Steuerpflichtigen spätestens bis zum 31. Mai des folgendes Jahres abgegeben werden.

Wenn keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, dann handelt es sich um eine Antragsveranlagung.
Hier erhöht sich der Zeitraum, in der man die Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss bzw. kann.

Beispiel: Lohnsteuererklärung für 2009 also bis zum 31.12.2013

Ausnahmen:
Steuerpflichtige, die von einem Steuerberater bei der Abgabe der Steuererklärung vertreten werden, können eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres beantragen.

Schwierig ausgedrückt:

§ 46 EStG

Im Zweifel empfiehlt es sich im Gesetz nachzulesen oder den Steuerberater zu fragen.



Kommentare
Name:
Email:
benachrichtigen? 
Titel:
UBBCode:
[b] [i] [u] [url] [quote] [code] [img] 
:angry::0:confused::cheer:B):evil::silly::dry::lol::kiss::D:pinch:
:(:shock::X:side::):P:unsure::woohoo::huh::whistle:;):s
:!::?::idea::arrow:

3.26 Copyright (C) 2008 Compojoom.com / Copyright (C) 2007 Alain Georgette / Copyright (C) 2006 Frantisek Hliva. All rights reserved."

 
< zurück   weiter >