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Freitag, 28. Mai 2010 |
Finanzamt Wuppertal-Barmen - Lohnsteuererklärung 2009 |
Die Frage, bis wann man eigentlich die Lohnsteuererklärung abgeben muss, ist fast schon religiös angehaucht. Die Beamten des Finanzamtes in Wuppertal-Barmen scharren in diesen Tagen schon mit den Hufen. Denn derzeit trudeln auf den letzen Drücker bestimmt noch zahlreiche Lohnsteuererklärungen ein.
Bis wann muss man eigentlich die Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abgeben?
Einfach ausgedrückt: Die Einkommenssteuererklärung muss von jedem Steuerpflichtigen spätestens bis zum 31. Mai des folgendes Jahres abgegeben werden.
Wenn keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, dann handelt es sich um eine Antragsveranlagung. Hier erhöht sich der Zeitraum, in der man die Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss bzw. kann.
Beispiel: Lohnsteuererklärung für 2009 also bis zum 31.12.2013
Ausnahmen: Steuerpflichtige, die von einem Steuerberater bei der Abgabe der Steuererklärung vertreten werden, können eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres beantragen.
Schwierig ausgedrückt:
§ 46 EStG
Im Zweifel empfiehlt es sich im Gesetz nachzulesen oder den Steuerberater zu fragen.
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